Krankheit verhindert Abschiebung

Krankheit verhindert Abschiebung

22.11.11

 

Gladbeck. Ein ins Kirchenasyl geflüchteter 22-jähriger Roma aus dem Landkreis Northeim darf vorerst nicht ins Kosovo oder nach Serbien abgeschoben werden. Das hat am Dienstag das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.

Grund für den gerichtlich verfügten Abschiebungsschutz ist die gesundheitliche Situation des 22-Jährigen. Der in Uslar geborene Sohn von Kosovo-Flüchtlingen leidet seit seiner Kindheit an einer Schuppenflechte, die mit einer chronisch entzündlichen Erkrankung der Gelenke, Knie, Füße und Schulter einhergeht. Der 22-jährige hat inzwischen eine Langzeittherapie mit einem Medikament begonnen, das jedoch im Kosovo nicht erhältlich ist. Da sich ohne diese Behandlung die Krankheit wesentlich verschlechtern würde, sei eine Abschiebung derzeit unzumutbar, urteilte der Richter (Aktenzeichen 4 A 62/11).

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste die Ausländerbehörde dem 22-Jährigen eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen. Alle früheren Versuche, einen Aufenthaltstitel zu bekommen, waren da erfolglos geblieben.

Deshalb sollte er im März abgeschoben werden. Vor dem Termin flüchtete er sich in Gladebeck ins Kirchenasyl, um von dort aus eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Antrag abgelehnt hatte, zog er erneut vor das Verwaltungsgericht – diesmal mit Erfolg.

Nach Ansicht des Gerichts kommt auch eine Abschiebung nach Serbien nicht in Betracht, weil die Eltern des 22-Jährigen dort nie registriert gewesen seien. Ohne eine solche Registrierung könne er aber auch keine Leistungen aus dem Gesundheitssystem beziehen. (pid)

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